Sozialhilfe

Öffentliche Sozialhilfe

Die Anzahl der Unterstützungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert. Der Nettoaufwand der wirtschaftlichen Sozialhilfe ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gesunken und zwar um CHF 15’600.00 und beträgt im Jahr 2025 CHF 786’138.77 (Vorjahr CHF 801’738.73). Das Sozialamt konnte im Jahr 2025 insgesamt CHF 185’000.00 (Vorjahr CHF 276’000.00) mit rückwirkend gesprochenen Sozialversicherungsleistungen verrechnen. Es handelte sich dabei um IV-Renten, IV-Taggelder und die damit verbundenen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sowie Ergänzungsleistungen.

Die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien fielen mit netto CHF 338’272.00 (Vorjahr CHF 127’936.50) rund 260 % höher aus als im Vorjahr. Die Auslagen für die ambulanten Kindesschutzmassnahmen (Sozialpädagogische Familienbegleitungen, begleitete Besuchstage etc.) waren im Vergleich zum Vorjahr 120 % höher und beliefen sich auf netto CHF 104’483.65 (Vorjahr CHF 86’182.55).

Die Zusammenarbeit mit den regionalen Anbietern von arbeitsmarktlichen Projekten verlief 2025 problemlos. Die Kosten für den sekundären Arbeitsmarkt betrugen im Jahr 2025 netto CHF 45’458.65. Es ist von grosser Wichtigkeit, Personen in der Sozialhilfe eine regelmässige Tagesstruktur zu bieten und sie im Integrationsprozess zu begleiten.

Auch im Jahr 2025 verzeichnete die Gemeinde Goldach vermehrt Rückerstattungen der bezogenen Sozialhilfeleistungen. Es konnten total CHF 69’712.90 (Vorjahr CHF 32’191.65), zum grossen Teil freiwillig, eingebracht werden. Es zeigt, dass sich eine konsequente Bearbeitung von «alten Sozialhilfefällen» lohnt.

Im Jahr 2025 betreuten die Sozialen Dienste insgesamt 144 Fälle in der finanziellen Sozialhilfe (Vorjahr 158 Fälle). Knapp 2.5 % der Goldacher Bevölkerung sind auf Unterstützung von der Sozialhilfe angewiesen. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei CHF 126.15 pro Einwohner und Jahr.

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr nicht merklich verändert. Der Bruttoaufwand liegt hingegen mit CHF 447’905.62 rund 11 % höher als im Vorjahr.

In 46 Fällen (Vorjahr 47) wurden Unterhaltsbeiträge für insgesamt 70 Kinder (Vorjahr 61) bevorschusst. In 94 Fällen wird zudem Inkassohilfe geleistet. Dies ergibt insgesamt 140 Fälle. Bei mehr als der Hälfte aller Fälle waren jegliche Inkassomassnahmen erfolglos, da sich der Schuldner entweder im Ausland aufhält, selbst von der Sozialhilfe unterstützt wird, selbständigerwerbend ist oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die Rückerstattungsquote der bevorschussten Alimente beläuft sich auf 42 %.

Jahr
Bevorschussung
Rückerstattung
Nettobelastung
2022
429'426.20
276'268.55
153'157.65
2023
394'491.25
186'781.71
207'709.54
2024
401'829.20
144'214.12
257'615.08
2025
447'905.62
185'136.93
262'768.69

Asylbereich

Die Gemeinde Goldach hat im Asylbereich zurzeit einen SOLL-Bestand von 147 Personen (Vorjahr 143 Personen) vom Kanton vorgegeben. Per Ende 2025 betreuten die Sozialen Dienste Goldach 151 Migranten/innen (Vorjahr 140 Migranten/innen). 

Per 31. Dezember 2025 sind in Goldach 21 vorläufig aufgenommene Personen, 33 anerkannte Flüchtlinge und 5 Personen im laufenden Asylverfahren wohnhaft. 16 stammen aus Afghanistan, 1 aus Eritrea, 7 aus Somalia, 8 aus Syrien und 27 aus der Türkei.

Für Personen mit Schutzstatus S gibt der Kanton für die Gemeinde Goldach einen SOLL-Bestand von 80 Personen vor. Per 31. Dezember 2025 sind 92 Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine in Goldach gemeldet. Der Bundesrat hat im März 2022 beschlossen, für ukrainische Staatsbürger den Schutzstatus S zu aktivieren. Dieser wurde bis März 2027 verlängert.

Die Sozialen Dienste Goldach werden bei der Integration der Asylsuchenden von der Regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstelle (REPAS) in Rorschach gut unterstützt. Die Integrationskosten im Asylbereich beliefen sich im Jahr 2025 auf CHF 623’005.00. Diese Kosten werden vom Kanton respektive Bund vollständig zurückerstattet.

Insgesamt sind die Migranten in 35 Wohnungen in Goldach untergebracht. Ein Teil der Wohnungen sind extern angemietet. 14 Wohnungen befinden sich in Liegenschaften, welche Im Eigentum der Gemeinde Goldach stehen. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage wird die Gruppenunterkunft an der Hauptstrasse 4a in Goldach für Flüchtlinge benötigt. Die Sozialen Dienste Goldach sind laufend auf der Suche nach weiteren Mietwohnungen. Die Betreuung und Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen ist anspruchsvoll und herausfordernd, verlief aber mehrheitlich ohne grosse Probleme.

Asylbewerber mit einem Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) können fünf oder sieben Jahre mit dem Kanton respektive dem Bund verrechnet werden. Wenn sich die Personen innert dieser Zeit nicht von der sozialhilferechtlichen Unterstützung lösen, wechselt das Unterstützungsdossier in die finanzielle Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang ist im Jahr 2025 zwölf Personen in die Sozialhilfe übergetreten.