Das Baureglement hat bezüglich Zuständigkeiten in Bausachen eine Teilrevision erfahren. Grund für die Teilrevision war, dass der Vollzug des Baureglements grundsätzlich dem Gemeinderat obliegt. Der Gemeinderat hatte bis anhin zur Vorbereitung der Baugeschäfte die Kommission Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eingesetzt, welche dem Gemeinderat entsprechend Anträge stellte.
Der Gemeinderat beschloss abschliessend über die Baugeschäfte auf Basis der intensiven Vorbereitungen durch die BVU. Somit befassten sich immer zwei Gremien mit denselben Baugeschäften, was einen hohen Mehraufwand und zeitintensive Absprachen zwischen der Bauverwaltung und der Gemeinderatskanzlei zur Folge hatte.
Die Fachkompetenz für die abschliessende Beurteilung von Baugesuchen liegt bei der BVU. Daher erschien es sinnvoll, das Baureglement dahingehend anzupassen. Zudem sind der Gemeindepräsident und zwei Gemeinderäte in der BVU vertreten.
Nachdem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde und die oberbehördliche Genehmigung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation vorlag, konnte das angepasste Baureglement am 1. Juli 2023 vollzogen werden.