Öffentliche Sozialhilfe
In Goldach hat sich die Anzahl der Unterstützungen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Der Nettoaufwand in der wirtschaftlichen Sozialhilfe ist im Vergleich zum Vorjahr um rund CHF 276’000.00 gestiegen und beträgt im Jahr 2024 CHF 801’738.73 (Vorjahr CHF 525’429.72). Das Sozialamt konnte im Jahr 2024 insgesamt CHF 276’000.00 (Vorjahr CHF 389’000) mit rückwirkend gesprochenen Sozialversicherungsleistungen verrechnen. Es handelte sich dabei um IV-Renten und die damit verbundenen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sowie Ergänzungsleistungen.
Die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien fielen mit netto CHF 127’936.50 (Vorjahr CHF 51’365.50) knapp 150 % höher aus als im Vorjahr. Die Auslagen für die ambulanten Kindesschutzmassnahmen (Sozialpädagogische Familienbegleitungen, begleitete Besuchstage etc.) waren im Vergleich zum Vorjahr 115 % höher und beliefen sich im Jahr 2024 auf netto CHF 86’182.55 (Vorjahr CHF 40’146.39).
Die Zusammenarbeit mit den regionalen Anbietern von arbeitsmarktlichen Projekten verlief 2024 problemlos. Die Kosten für den sekundären Arbeitsmarkt betrugen im Jahr 2024 netto CHF 46’440.20. Es ist von grosser Wichtigkeit, Personen in der Sozialhilfe eine regelmässige Tagesstruktur zu bieten und sie im Integrationsprozess zu begleiten.
Auch im Jahr 2024 verzeichnete die Gemeinde Goldach vermehrt Rückerstattungen der bezogenen Sozialhilfeleistungen. Es konnten total CHF 32’191.65 (Vorjahr CHF 176’256.08), zum grossen Teil freiwillig, eingebracht werden. Es zeigt, dass sich eine konsequente Bearbeitung von «alten Sozialhilfefällen» lohnt.
Im Jahr 2024 betreuten die Sozialen Dienste insgesamt 158 Fälle in der finanziellen Sozialhilfe (Vorjahr 149 Fälle). Knapp 3 % der Goldacher Bevölkerung sind auf Unterstützung von der Sozialhilfe angewiesen. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei CHF 106.00 pro Einwohner und Jahr.
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um gut 25 % gestiegen. Der Bruttoaufwand liegt hingegen mit CHF 401’829.20 auf gleicher Höhe wie im Vorjahr.
In 47 Fällen (Vorjahr 43) wurden Unterhaltsbeiträge für insgesamt 61 Kinder (Vorjahr 59) bevorschusst. In 89 Fällen wird zudem Inkassohilfe geleistet. Dies ergibt insgesamt 136 Fälle. Bei mehr als der Hälfte aller Fälle waren jegliche Inkassomassnahmen erfolglos, da sich der Schuldner entweder im Ausland aufhält, selbst von der Sozialhilfe unterstützt wird, selbständigerwerbend ist oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die Rückerstattungsquote der bevorschussten Alimente beläuft sich auf 36 %.
|
Jahr
|
Bevorschussung
|
Rückerstattung
|
Nettobelastung
|
|---|---|---|---|
|
2021
|
436'751.20
|
330'488.48
|
106'262.72
|
|
2022
|
429'426.20
|
276'268.55
|
153'157.65
|
|
2023
|
394'491.25
|
186'781.71
|
207'709.54
|
|
2024
|
401'829.20
|
144'214.12
|
257'615.08
|
Asylbereich
Die Gemeinde Goldach hat im Asylbereich zurzeit einen SOLL-Bestand von 143 Personen (Vorjahr 126 Personen) vom Kanton vorgegeben. Per Ende 2024 betreuten die Sozialen Dienste Goldach 140 Migranten/innen (Vorjahr 126 Migranten/innen). Per 31. Dezember 2024 sind in Goldach 14 vorläufig aufgenommene Personen, 34 anerkannte Flüchtlinge, 9 Personen im laufenden Asylverfahren und 83 Personen mit Schutzstatus S wohnhaft. 12 stammen aus Afghanistan, 1 aus Eritrea, 3 aus Iran, 4 aus Russland, 1 aus Somalia, 8 aus Syrien, 25 aus der Türkei und 83 aus der Ukraine. Bei 3 Personen ist das Herkunftsland unbekannt.
Der Bundesrat hat im März 2022 beschlossen, für ukrainische Staatsbürger den Schutzstatus S zu aktivieren. Im September 2024 hat er den Schutzstatus S bis März 2026 verlängert.
Die Sozialen Dienste Goldach werden bei der Integration der Asylsuchenden von der Regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstelle (REPAS) in Rorschach gut unterstützt. Die Integrationskosten im Asylbereich beliefen sich im Jahr 2024 auf CHF 670’195.60. Diese Kosten werden vom Kanton respektive Bund vollständig zurückerstattet.
Insgesamt sind die Migranten in 39 Wohnungen in Goldach untergebracht. Ein Teil der Wohnungen sind extern angemietet. 20 Wohnungen befinden sich in Liegenschaften, welche Im Eigentum der Gemeinde Goldach stehen. Aufgrund der Ukrainekrise wurde im Frühling/Sommer 2022 die Gruppenunterkunft an der Hauptstrasse 4a in Goldach für Flüchtlinge umgenutzt. Diese wird aufgrund der angespannten Lage weiterhin für Flüchtlinge benötigt. Die Betreuung und Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen ist anspruchsvoll und herausfordernd, verlief aber mehrheitlich ohne grosse Probleme.
Asylbewerber mit einem Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) können fünf oder sieben Jahre mit dem Kanton respektive dem Bund verrechnet werden. Wenn sich die Personen innert dieser Zeit nicht von der sozialhilferechtlichen Unterstützung lösen, wechselt das Unterstützungsdossier in die finanzielle Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang ist im Jahr 2024 eine Familie (vier Personen) in die Sozialhilfe übergetreten.