Jahresrechnung 2024

Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 weist einen Aufwandsüberschuss von CHF 3’560’191 aus. Budgetiert war ein Aufwand­überschuss von CHF 4’868’365. Das ergibt gegenüber dem Budget eine Besserstellung von CHF 1’308’174.

Einen positiven Einfluss auf das bessere Ergebnis hatten Veräusserungsgewinne und positive Wertberichtigungen im Umfang von CHF 799’225. Der Fiskalertrag über alle Steuerarten bewegt sich insgesamt im budgetierten Bereich. Innerhalb der verschiedenen Steuerarten gab es allerdings Verwerfungen. So sind die Steuereinnahmen der juristischen Personen trotz guter Prognosen mit CHF 1’969’057 massiv tiefer ausgefallen. Erfreulicherweise konnten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern CHF 564’945 Mehreinnahmen verzeichnet werden. Des Weiteren sind die Grundstückgewinnsteuern mit CHF 912’809, die Handänderungssteuern mit CHF 215’262 und die Quellensteuern mit CHF 151’201 wesentlich besser ausgefallen als budgetiert. Auf der Ausgabenseite wurden Reserven von CHF 462’878 gebildet und es mussten negative Wertberichtigungen von CHF 111’000 vorgenommen werden, was zu Mehraufwand führte.

 

Der Gemeinderat beschliesst folgende Ergebnisverwendung: 

Jahr
Bevorschussung
Aufwandüberschuss
CHF 3'560'191
Bezug aus Eigenkapital, kumulierte Ergebnisse
CHF 3'560'191
Gewinn- / Verlustvortrag
CHF 0

 

Budget 2025

Das Budget 2025 weist bei einer geplanten Steuerfusserhöhung um 9 % auf 100 % und einer Erhöhung des Grundsteuerfusses um 0.2 ‰ auf 0.6 ‰ einen Aufwandüberschuss von CHF 3’321’066 aus. Die Zunahme der Aufwände gründet vorwiegend bei den Auslagen der Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, Gesundheit und Verkehr. Zudem hat der Einbruch bei den Gewinn- und Kapitalsteuern einen ausschlaggebenden Einfluss auf das Ergebnis des Gemeindehaushalts. Die ausserordentlichen Erträge können leider nicht mehr erwartet werden.

Der Gemeinderat hat bei der Erstellung des Budgets die Ausgabenpositionen kritisch beurteilt und die Notwendigkeit überprüft. Dabei hat er auf eine Vielzahl von Ausgaben verzichtet. Bei einem Grossteil der Aufwendungen handelt es sich allerdings um gebundene Ausgaben, die nicht beeinflusst werden können. Einnahmeseitig wurden in einigen Bereichen die Gebühren aufgrund von Kostensteigerungen erhöht. Trotz aller Massnahmen rechnet die Gemeinde nach wie vor mit einem Defizit. Der Gemeinderat wird künftig weitere Optimierungen umsetzen und dabei einen Leistungsabbau möglichst vermeiden. Dennoch bleibt eine Steuerfusserhöhung unumgänglich. Der geplante Steuerfuss wird wieder knapp auf das Niveau von 2019 angehoben, als der Steuerfuss bei 101 % lag. Mit dieser Massnahme wird das Eigenkapital voraussichtlich in einem vertretbaren Mass angetastet, ohne dass die Verschuldung übermässig zunimmt.

 Verschuldung

Das RMSG definiert die Nettoverschuldung wie folgt:

  • Fremdkapital abzüglich passivierte Anschlussbeiträge
  • abzüglich Finanzvermögen 

Kurz vor Ende des Jahrs hat die Gemeinde ein Darlehen zurückgezahlt und aufgrund der zu erwartenden Zinssenkung noch nicht verlängert. Daher resultiert aus der obenstehenden Berechnung per 31. Dezember 2024 eine Abnahme der Verschuldung um CHF 1’042’864 auf neu CHF 1’617’542.

Zu Beginn des Jahrs 2025 wurde wieder ein Darlehen zu guten Konditionen aufgenommen, weshalb sich die Verschuldung im laufenden Jahr erhöht.

 Steuerfussentwicklung