Ortsplanungs­revision

Der Gemeinderat hat den Zonenplan und weitere Planunterlagen zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Nach einer langen Zeit des Wartens ist die entsprechende Rückmeldung aus der Pfalz eingetroffen. Nun gilt es, die Bemerkungen und Hinweise zu verarbeiten. Im Anschluss wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die Auflage der Rahmennutzungspläne ist in der weiteren Folge geplant. Sowohl die Mitwirkung wie auch die Auflage finden voraussichtlich im Jahr 2025 statt.

Offen ist, wann die Grundlagen der neuen bzw. revidierten Ortsplanung in Rechtskraft erwachsen. Rechtsmittelverfahren können diesen Prozess um viele Jahre verzögern. Wünschenswert wäre eine möglichst zeitnahe «Invollzugsetzung» insbesondere des neuen Zonenplans und des neuen Baureglements. Liegenschaftseigentümer, Architekten und Investoren sind auf Planungssicherheit angewiesen.