Bericht der Geschäfts­prüfungs­kommission zur Jahresrechnung 2023

an die Bürgerversammlung der Gemeinde Goldach

Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung (inkl. Gemeindeunternehmen) der Gemeinde Goldach, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr und das Budget 2024 geprüft.

 

Verantwortung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets sowie die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kon­trollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die An­wen­dung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

 

Verantwortung der Geschäftsprüfungskommission

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungs­nach­weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Aus­wahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen der Prüferin bzw. des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt die Prüferin bzw. der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü­fungs­urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und ange­messene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Für die Prüfung der Jahresrechnung haben wir die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG beauftragt. Die Prüfergebnisse der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG haben wir für unser Prüfungsurteil berücksichtigt.

 

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung und die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr sowie das Budget 2024 den kantonalen und kommunalen gesetzli­chen Vorschriften.

 

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.

Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:

1.  Die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Goldach sei zu genehmigen.
2.  Die Anträge des Rats über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2024 seien zu genehmigen.

Goldach, 20. Februar 2023

Geschäftsprüfungskommission

Herbert Wagenbichler, Präsident
Urs Gnädinger
Damian Keel
Georg Klein
Andrea Mazenauer
Marc Ronner
Jeannette Strompen Hubmann